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Mit dem Bedarfsermittlungsinstrument in Berlin, das Teilhabeinstrument Berlin (TIB) ermittelt der Teilhabfachdienst die Ziele, Bedarfe und Wünsche der leistungsberechtigen Menschen.
Rundschreiben 05/2021: Start des neuen Bedarfsermittlungsinstrumentes TIB zum 1. Juli 2021
Seit dem 1.1.2020 haben Menschen mit Behinderung nach § 118 SGB IX einen Anspruch darauf, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs auf Leistungen der Eingliederungshilfe mit einem Instrument erfolgt, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert. Der Senat hatte im Rahmen des BTHG-Projektes ein solches Instrument unter der Bezeichnung „Teilhabeinstrument Berlin (TIB)“ mit wissenschaftlicher Begleitung unter Beteiligung von Interessenverbänden von Menschen mit Behinderung entwickelt, erfolgreich pilotiert und durch Rechtsverordnung festgesetzt. Es sollte zum 1. Juli 2020 eingeführt werden. Aufgrund der Pandemiesituation musste der Beginn dieses neuen, auf persönlichen Dialog beruhenden Instruments notgedrungen ausgesetzt werden. Die inzwischen entspanntere Pandemielage erlaubt nunmehr einen schrittweisen Beginn seit dem 1. Juli 2021.
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Gemeinsames Rundschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Nr. 1/2021
PDF-Dokument (231.1 kB)
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Entwicklung des TIB
Das Instrument zur Bedarfsermittlung heißt in Berlin „Teilhabeinstrument Berlin“ – kurz TIB. Nach einer Voruntersuchung zur Entwicklung eines Hilfebedarfsinstruments wurde das TIB im Jahr 2018 in Berlin von der zuständigen Senatsverwaltung für Soziales gemeinsam mit Herrn Professor Dr. Markus Schäfers (PROINTENT Beratung) und unter Beteiligung von Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, Leistungserbringern und den bezirklichen Teilhabefachdiensten erarbeitet.
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Voruntersuchung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Land Berlin
PDF-Dokument (485.3 kB)
Ziel war es, ein landesweit einheitliches Instrument zu entwickeln, das den gesetzlichen Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) entspricht und sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit orientiert. Der Berliner Teilhabebeirat wurden regelmäßig über den Sachstand informiert.
Im Jahr 2019 wurde die Evangelische Hochschule Berlin (EHB) beauftragt, die Anwendung des TIB zu erproben und zu evaluieren (Pilotierung). An der Erprobung nahmen Vertreter:innen der Teilhabefachdienste, der Gesundheitsämter, Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen und Leistungserbringern teil (Abschlussbericht zur TIB Pilotierung). Zudem wurde ein Begleitgremium gegründet, an dem ebenfalls Vertreter:innen aus den zuvor benannten Bereichen teilnahmen. Das TIB wurde auf Grundlage der Auswertungsergebnisse der Pilotierung und des Begleitgremiums erstmalig überarbeitet und angepasst.
Das TIB wurde ab 01. Juli 2021 in Berlin zur Verfügung gestellt und wird seitdem sukzessive eingeführt.
Validierung des TIB
Zu Beginn des Jahres 2022 wurde Frau Prof. Niemeyer mit einer Validierung der Verfahren TiB und Ziel- und Leistungsplanung beauftragt. Ziel des Validierungsprojekts war die Ermittlung von Ansatzpunkten für die Weiterentwicklung beider Verfahren.
Das Projekt wurde von einem paritätisch besetzten Gremium begleitet. In diesem Gremium wurden stets die Zwischenergebnisse im Projekt präsentiert und ggf. erforderliche Anpassungen diskutiert und nach einvernehmlichen Lösungen gesucht.
Im Projekt wurden bei allen Befragungen die Perspektiven der Leistungsberechtigten, der Leistungsträger sowie der Leistungserbringer erfragt.
Der Abschlussbericht enthält Hinweise und Empfehlungen, die auf der Basis der Befragungen erstellt wurden und die nun in die Anpassung der Instrumente einfließen.
Abschlussbericht zur Validierung des TIB
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Abschlussbericht der Validierung der Instrumente und Verfahren Berliner Teilhabeinstrument sowie Ziel- und Leistungsplanung
PDF-Dokument (2.1 MB)
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Was ist das TIB konkret und wer nutzt es?
Das TIB ist ein Dokument, das von Mitarbeiter:innen der Teilhabefachdienste Soziales und Jugend genutzt wird, um die Bedarfe der leistungsberechtigten Person zu erfassen und später passgenaue Leistungen für diese Bedarfe zu finden. Die Fachkraft informiert über die Schritte und das Vorgehen des TIB. Die leistungsberechtige Person hat das Recht, einen Ausdruck des TIB ausgehändigt zu bekommen und diesen zur Kenntnisnahme zu bestätigen, wenn sie das will.
Die Bedarfsermittlung für Erwachsene erfolgt in den bezirklichen Sozialämtern. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr werden von den Fachkräften der Jugendämter betreut.
Das TIB ist ein Dokument, das aus vier Abschnitten besteht. Es wird von den Fachkräften für die Teilhabeplanung in den Teilhabefachdiensten genutzt, ausgefüllt und erklärt.
- A Basisbogen
- B Gesprächsleitfaden und Erhebungsbogen
- C Ziele
- D Einschätzung der Leistungen zur Teilhabe
Wie funktioniert das TIB?
Die Bedarfsermittlung mit dem TIB nimmt eine Schlüsselstellung dabei ein, die Teilhabeleistungen zur selbstbestimmten Lebensführung und Teilhabe am Leben der Gesellschaft zu planen und zu gestalten. Im Zentrum der Bedarfsermittlung stehen die Wünsche und Ziele des leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen. Er kann zu seiner Unterstützung Vertrauenspersonen benennen, die an dem Gespräch teilnehmen können.
Das TIB ist kein Antragsformular, das von der/dem Antragssteller:in ausgefüllt werden muss. Das TIB ist für Fachkräfte geschrieben.
Damit sie und ihre Angehörigen/ andere unterstützende Personen sich auf das Gespräch vorbereiten können, wurden die wichtigsten Fragen für das Gespräch in einem Leitfaden- Bogen übersichtlich zusammengefasst.
Die Fragen im TIB dienen als Anregung. Sie werden nicht der Reihe nach „abgearbeitet“ oder wörtlich vorgelesen, sondern sind sinngemäß, situationsbezogen und altersgruppengerecht anzupassen. Die Fachkräfte ermitteln den konkreten Bedarf individuell und situativ gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung beziehungsweise seiner rechtlichen Vertretung. Dabei werden nur die relevanten Informationen dokumentiert und gespeichert, die erforderlich sind.
Das TIB Gespräch wird in flexibler Abfolge geführt, da es ein offenes Gespräch ist. Ziel ist es, die Lebensbedingungen, Fähigkeiten/Kompetenzen und Ressourcen sowie Teilhabebedarfe zu ermitteln.
Unter Berücksichtigung der Wünsche des Menschen mit Behinderung werden gemeinsam konkrete Teilhabeziele entwickelt, aus denen sich Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe ergeben. Alle Ergebnisse der Bedarfsermittlung werden im Anschluss an das TIB Gespräch im TIB Dokument erfasst.
An das Gespräch zur Bedarfsermittlung schließt sich die Ziel- und Leistungsplanung als ein weiterer Schritt im Gesamtplanverfahren an.
Downloads für Menschen mit Behinderungen und Angehörige
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Meine persönlichen Notizen zum Bedarfsermittlungsgespräch
PDF-Dokument (123.9 kB)
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Downloads für die Fachkräfte der Eingliederungshilfe
Das TIB Formular
Die aktuelle Version des TIB können sie hier herunterladen.
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TIB - Teilhabeinstrument Berlin, Teilhabeorientierte individuelle Bedarfsermittung Manual
Bitte beachten Sie, dass das Manual aktuell in der Überarbeitung befindet und noch nicht an die neue Version des TIB angepasst ist. Für grundsätzliche Informationen können Sie es aber weiterhin verwenden.
PDF-Dokument (1.6 MB)
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Gesamtplanverfahren Ziel- und Leistungsplanung
PDF-Dokument (2.3 MB) - Stand: 14.07.2021
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Weiterführende Links
Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- Tel.:(030) 9028-0
- E-Mail an die Abteilung Soziales
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TIB Coaching
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